Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Viele Menschen denken, dass Ehepartner oder Kinder Behördenangelegenheiten oder gesundheitlichen Entscheidungen treffen dürfen, wenn man seine Angelegenheiten einmal nicht mehr selbst regeln kann. Das ist leider nicht automatisch der Fall. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, rechtzeitig vorzusorgen, denn in eine gesundheitliche Schieflage kann man in jedem Alter geraten. Um gezielt vorzusorgen, gibt es zwei wichtige Möglichkeiten: die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung.









