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Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger

Pflegedienste Kontakte
Pflegedienste Kontakte
Wer Pflegegeld erhält und zu Hause gepflegt wird, muss ab Pflegegrad 2 in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch nach §37.3 SGB XI in Anspruch nehmen. 
Unsere Pflegeberaterinnen und Pflegeberater führen diese Beratungen kostenfrei für Sie durch. Die Beratungskosten werden von der Pflegekasse übernommen. Ziel dieser Beratungen ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Pflegebedürftige und pflegende Angehörige werden durch Fachkräfte individuell beraten und erhalten kompetente Ansprechpartner.

Häufigkeit der Beratung:

  • Pflegegrad 1: Beratung ist freiwillig
  • Pflegegrad 2/3: verpflichtend 2x im Jahr
  • Pflegegrad 4/5: verpflichtend 2x im Jahr, (freiwillig 4x pro Jahr möglich)

Unsere Häuslichen Pflegedienste unterstützen Sie gern.

VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH
Kirchplatz 11
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 21 51 210
Fax: 03375 / 21 51 219