Pflegeberatungsbesuche nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 2-5, die nicht durch einen Pflegedienst gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, müssen in regelmäßigen Abständen einen Pflegeberatungsbesuch nach § 37.3 SGB XI in Anspruch nehmen.
Unsere Pflegeberaterin führt diese Beratungen für Sie kostenfrei bei Ihnen zu Hause durch. Die Beratungskosten werden von der Pflegekasse übernommen. Ziel dieser Beratung ist es, die Pflege zu hause möglichst gut sicherzustellen.


Häufigkeit der Beratung

Pflegegrad 1 freiwillig; bei Bedarf 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 2 und 3 verplichtend 1x pro Halbjahr
Pflegegrad 4 und 5  verpflichtend 1x pro Halbjahr
bei Bedarf 1x pro Quartal möglich

Wer Unterstützung bei der Pflege durch einen Pflegedienst erhält (Pflegesachleistungen), darf 1x pro halbjahr einen Beratungseinsatz wahrnehmen. Er ist jedoch nicht verpflichtend.

Kontakt:

Foto: M. Hesse
Foto: M. Hesse

 

Pflegeberaterin
Sabine Brandenburg

Tel.:       01520 / 92 98 833
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH
Kirchplatz 11
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 21 51 210
Fax: 03375 / 21 51 219