Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle für Missstände und Rechtsverstöße

In Jahr 2023 ist das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften erlangen und offenlegen. Als Beschäftigte in unserem Unternehmen nehmen Sie Missstände oftmals als erste wahr und können durch Ihre Hinweise dafür sorgen, dass Verstößen nachgegangen wird.

Die VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH hat eine interne Meldestelle eingerichtet. Ab sofort steht

Frau Heike Bauer als Ansprechpartnerin im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes zur Verfügung. Verstöße können schriftlich oder mündlich auf folgendem Weg gemeldet werden:

Mail:            Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Tel.:             03375 / 21 51 290

Adresse:     VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH
                    Bereich Hinweisgeber
                    Kirchplatz 11
                    15711 Königs Wusterhausen

Die Identität der hinweisgebenden und aller anderen in der Meldung genannten Personen wird ausschließlich denjenigen gegenüber preisgegeben, die für die Lösung der Missstände zuständig sind. Bitte beachten Sie, dass vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschinformationen zu Schadensersatz verpflichten.

VS Bürgerhilfe gemeinnützige GmbH
Kirchplatz 11
15711 Königs Wusterhausen

Tel.: 03375 / 21 51 210
Fax: 03375 / 21 51 219