Umstellung der Pflegestufen ab Januar 2017

Zum 01.01.2017 tritt das neue Begutachtungsverfahren von Pflegebedürftigen in Kraft, in dem die bisherigen Pflegestufen in 5 Pflegegrade umgewandelt werden. Der Pflegegrad, den pflegebedürftige Menschen dann erhalten, orientiert sich an der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Was verändert sich für Pflegebedürftige und deren Angehörige im nächsten Jahr?

Im zweiten Pflegestärkungsgesetz ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert, der auch demenzkranken Menschen und psychisch Erkrankten Anspruch auf Pflegeleistungen gewährt. Das Gesetz zielt auch darauf ab, dass es pflegenden Angehörigen leichter gemacht werden soll, Beruf und Pflege zu vereinbaren. Alle Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe haben jetzt schon neben den Pflegeleistungen auch Anspruch auf Betreuungs- und Entlastungsleistungen. 80.000 Pflegebedürftige im Land Brandenburg haben Anspruch auf 104 Euro pro Monat.
77 % der Pflegebedürftigen im Land Brandenburg werden derzeit zu Hause gepflegt. 2015 waren 106.000 Menschen pflegebedürftig im Land Brandenburg. Im Jahr 2030 rechnet man mit 160.000 Pflegebedürftigen.
Die heute noch gültigen Pflegestufen sollen ab 2017 durch fünf Pflegegrade ersetzt werden. Im neuen Begutachtungs-Assessment werden je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Punkte vergeben. Anhand einer Skala von 0 bis 100 wird der Pflegegrad ermittelt. Das Gesetz wird im kommenden Jahr wirksam. Niemand soll durch die Umstellung von Pflegestufen in Pflegegraden schlechter gestellt werden. Es gibt einen Bestandsschutz, auch für diejenigen, die sich in der Hoffnung auf eine höhere Einstufung neu begutachten lassen. Wenn sich also eine Pflegebedürftigkeit abzeichnet, wird empfohlen, Leistungen aus der Pflegeversicherung bei seiner Pflegekasse zu beantragen. So werden Ansprüche derzeit noch wie bisher nach Pflegestufen berechnet. Nach der Umstellung auf Pflegegrade Anfang nächsten Jahres wird auch bei geringerem Anspruch nicht herabgestuft.

Wer Beratung oder Hilfestellungen bei der Antragstellung benötigt, erhält kostenfreie Sozialberatung bei der VS Bürgerhilfe in den Regionen Königs Wusterhausen, Ludwigsfelde, Wünsdorf, Baruth, Lübben, Wildau, Blankenfelde und Mahlow, Friedersdorf, Schulzendorf und Groß Köris. Hier finden Sie die Kontakte der Sozialberatung.

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