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Unser Heimbeirat

Der Heimbeirat ist das Gremium, welches die Interessen unserer Bewohner gegenüber der Einrichtung und seinem Träger vertritt. 

Der Heimbeirat wird von den Bewohnern gewählt. Zur Wahl können sich sowohl Bewohner als auch Angehörige stellen. Sie werden für vier Jahre gewählt. 

Mitglieder des Heimbeirates

von links nach rechts:

1.    Reihe
Herr Judisch
Frau Seils

2.    Reihe
Frau Vinzens
Frau Rettig
Frau Kühn
Frau Hofmann (stell. Vorsitzende)
Herr Vogt (Vorsitzender)

Aufgaben, Rechte und Pflichten

  • Mitwirkuns-, Mitsprache- und Informationsrecht
  • Sitzungen einberufen
  • Heimbeirat kann Sachkundige Personen oder die Heimleiterin zur Sitzung einladen
  • Heimbeirat kann Arbeitsgruppen bilden
  • Protokollierung der Sitzungen
  • 1x im Jahr eine Bewohnerversammlung abhalten
  • Tätigkeitsbericht darlegen (auch schriftlich an Bewohner)
  • Beschlüsse:
    • Einfache Mehrheit
    • Bei Stimmgleichheit – Stimme des Vorsitzenden
  • Schweigepflicht
  • Maßnahmen für Bewohner beim Träger beantragen
  • Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und durchsetzen
  • Eingliederung der Bewohner
  • Wahlausschuss bilden
  • Bewohnerversammlung mit Tätigkeitsbericht
  • Förderung der Qualität der Betreuung
  • Mitwirkung bei:
    • Unfallverhütung
    • Veranstaltungen, Freizeitgestaltung
    • Unterkunft, Betreuung, Verpflegung
    • Erweiterung, Einstellung, Einschränkung des Heimbetriebes
    • Zusammenschluss mit anderen Heimen
    • Bauliche Veränderungen
    • Einsicht in den Jahresabschluss
  • u. w.