- Verpflegung
- Unterkunft
- Bettwäsche
- Handtücher
- Waschlappen
- Beschäftigungsangebote
- Reinigung der Zimmer und der Bekleidung
- Pflege
- Begleitung zu Ärzten und Ämtern
- Sozialdienst
- kostenpflichtige Ausflüge
- Medikamente
- Frisör
- Fußpflege
- Pflegemittel (Duschbad, Zahncreme, etc.)
- Telefon
- Haftpflichtversicherung
- Pflegekasse: Je nach Pflegestufe zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von 1023,00 bis 1825,00 € bei vollstationärer Unterbringung. Bei Urlaubs- und Verhinderungspflege erstattet die Pflegekasse für max. 28 Tage im Jahr 1.510 € für pflegebedingte Aufwendungen.
- Einkommen und Vermögen: Zusätzlich werden ihr Einkommen und ihr Vermögen zur Deckung der Kosten herangezogen.
- Sozialhilfe oder Wohngeld: Ist dies nicht ausreichend sollte rechtzeitig ein Antrag auf Sozialleistungen nach SGB XII beim zuständigen Sozialamt oder ein Antrag auf Wohngeld für Heimbewohner bei der Wohngeldstelle gestellt werden.