Wir haben einige Antworten auf häufige Fragen aus unserer Beratungspraxis für Sie gesammelt. Für die Antwort klicken Sie bitte einfach auf die jeweilige Frage.
Wer ist pflegebedürftig?
„Pflegebedürftig … sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Ernährung, Mobilität, Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ (§ 14 Abs. 1 SGB XI).
Je nach Hilfebedarf (von z. B. ein Mal wöchentlich baden bis zu sechs Mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung) erhalten pflegebedürftige Menschen entsprechende Pflegestufen.
Die Pflegestufe I - "erhebliche Pflegebedürftigkeit" wird genehmigt, wenn jemand durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt und davon mindestens 45 min für mindestens zwei Verrichtungen auf die Grundpflege also Körperpflege, Ernährung oder Mobilität entfallen sowie zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beansprucht.
Die Pflegestufe II - "Schwerpflegebedürftigkeit" erhält, wer täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden Hilfe benötigt und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege zu verschiedenen Tageszeiten entfallen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung braucht.
Die Pflegestufe III – „Schwerstpflegebedürftig“ erhält, wer bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. (vgl. § 15 SGB XI)
Wird die Pflegestufe abgelehnt, bedeutet dies nicht, dass kein Hilfebedarf besteht. Es bedeutet, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich. In diesem Fall kann ein Privatvertrag abgeschlossen werden. Eventuell übernimmt in finanziellen Notlagen das Sozialamt die Kosten für die Pflege.
Wer entscheidet, ob ich pflegebedürftig bin und Anspruch auf Pflegeleistungen habe?
In Sachen Pflegebedürftigkeit sind die Pflegekassen zuständig. Pflegeversichert sind die meisten Menschen bei der gleichen Kasse, bei der sie auch krankenversichert sind. Nach Antragstellung führt der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) eine Begutachtung des Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen vor Ort durch. Dieser gibt dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung, die dann über Bewilligung der Pflegestufe und die beantragte Leistung entscheidet.
Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
Ein Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Menschen sind bei der gleichen Kasse pflegeversichert, bei der sie auch krankenversichert sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die großen Kassen haben eigene Formulare, die die Antragstellung erleichtern sollen. Es empfiehlt sich bei der entsprechenden Kasse telefonisch oder persönlich nachzufragen.
Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
Ja. Die Höhe der Leistungsbeträge ist gesetzlich geregelt und unabhängig vom eigenen Einkommen oder der Pflegekasse.
In der
nachfolgenden Tabelle sind die Leistungsbeträge entsprechend der Leistungen
sortiert und den Pflegestufen zugeordnet. Die stufenweise Anpassung über den Zeitraum von 2007 bis 2012 ist mit einbezogen.
Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?
Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?Unsere Hauskrankenpflegen bieten ihnen folgende Leistungen an:
Des Weiteren führt unser qualifiziertes Fachpersonal u. a. folgende ärztliche Tätigkeiten nach Verordnung durch:
Alle Leistungen können in verschiedener Form (mit und ohne Pflegestufe) in Anspruch genommen werden: