VS-Bürgerhilfe gGmbH
Startseite
Aktuelles
Wir über uns
Angebote
Kontakt
Stellenangebote
Downloads
Suche

Haben Sie Fragen

Ihr Pflege-Wegweiser: Häufige Fragen zum Thema Pflege

Wir haben einige Antworten auf häufige Fragen aus unserer Beratungspraxis für Sie gesammelt. Für die Antwort klicken Sie bitte einfach auf die jeweilige Frage.

  • Wer ist pflegebedürftig?
  • Wer entscheidet, ob ich pflegebedürftig bin und Anspruch auf Pflegeleistungen habe?
  • Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?
  • Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?
  • Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?

Wer ist pflegebedürftig?

„Pflegebedürftig … sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen, oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Ernährung, Mobilität, Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung) auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ (§ 14 Abs. 1 SGB XI).

Je nach Hilfebedarf (von z. B. ein Mal wöchentlich baden bis zu sechs Mal täglich Intimpflege nach Ausscheidung) erhalten pflegebedürftige Menschen entsprechende Pflegestufen.

Die Pflegestufe I - "erhebliche Pflegebedürftigkeit" wird genehmigt, wenn jemand durchschnittlich 90 min Hilfe am Tag benötigt und davon mindestens 45 min für mindestens zwei Verrichtungen auf die Grundpflege also Körperpflege, Ernährung oder Mobilität entfallen sowie zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung beansprucht.

Die Pflegestufe II - "Schwerpflegebedürftigkeit" erhält, wer täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden Hilfe benötigt und davon mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege zu verschiedenen Tageszeiten entfallen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung braucht.

Die Pflegestufe III – „Schwerstpflegebedürftig“ erhält, wer bei der Grundpflege täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedarf und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. (vgl. § 15 SGB XI)

Wird die Pflegestufe abgelehnt, bedeutet dies nicht, dass kein Hilfebedarf besteht. Es bedeutet, dass der Hilfebedarf geringer ist als regelmäßig und auf Dauer 90 min täglich. In diesem Fall kann ein Privatvertrag abgeschlossen werden. Eventuell übernimmt in finanziellen Notlagen das Sozialamt die Kosten für die Pflege.

Wer entscheidet, ob ich pflegebedürftig bin und Anspruch auf Pflegeleistungen habe?

In Sachen Pflegebedürftigkeit sind die Pflegekassen zuständig. Pflegeversichert sind die meisten Menschen bei der gleichen Kasse, bei der sie auch krankenversichert sind. Nach Antragstellung führt der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) eine Begutachtung des Hilfebedarfs des Pflegebedürftigen vor Ort durch. Dieser gibt dann eine Empfehlung an die Pflegeversicherung, die dann über Bewilligung der Pflegestufe und die beantragte Leistung entscheidet.

Wie und wo stelle ich den Antrag auf Pflegeleistungen?

Ein Antrag auf Pflegeleistungen wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt. Die meisten Menschen sind bei der gleichen Kasse pflegeversichert, bei der sie auch krankenversichert sind. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die großen Kassen haben eigene Formulare, die die Antragstellung erleichtern sollen. Es empfiehlt sich bei der entsprechenden Kasse telefonisch oder persönlich nachzufragen.

Sind die Pflegeleistungen unabhängig von meinem Einkommen?

Ja. Die Höhe der Leistungsbeträge ist gesetzlich geregelt und unabhängig vom eigenen Einkommen oder der Pflegekasse.

In der Downloadnachfolgenden Tabelle sind die Leistungsbeträge entsprechend der Leistungen

  • Pflegegeld –> bei Pflege durch Angehörige
  • Pflegesachleistung –> bei Pflege durch Hauskrankenpflege
  • Stationäre Pflege –> bei Unterbringung im Seniorenheim

sortiert und den Pflegestufen zugeordnet. Die stufenweise Anpassung über den Zeitraum von 2007 bis 2012 ist mit einbezogen.

Pflegeleistungen Kosten - Stand April 2010

Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?

Welche Hilfe kann ich vom Pflegedienst erhalten?Unsere Hauskrankenpflegen bieten ihnen folgende Leistungen an:

  • Pflege und Betreuung in der Häuslichkeit (waschen, duschen, Haare waschen, Haare kämmen, an- und ausziehen, aufstehen, Transfer in den Rollstuhl, Verlassen und Aufsuchen der Wohnung, Toilettengang, Mahlzeiten zubereiten, Essen reichen, Vergaben von Medikamenten, usw.)
  • Hauswirtschaftshilfe (Grundreinigung der Wohnung, Wäsche waschen, zusammenlegen, einsortieren, abwaschen, Fensterputzen, Staubwischen, fegen, Briefkasten leeren, Haustiere versorgen, Einkäufe und Begleitdienste zu Behörden und Ärzten  usw. )
  • Betreuungsleistungen (Gespräche, Vorlesen, Spazierengehen, Spielen usw.)
  • Vermittlung eines Hausnotrufsystems
  • Seniorengerechtes Essen auf Rädern und Diätessen
  • Angebot von Demenzbetreuungsleistungen (durch Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Häuslichkeit oder in der Betreuungsgruppe)
  • Krisentelefon
  • 24-stündige Rufbereitschaft (auch an Sonn- und Feiertagen)
  • Kostenlose soziale Beratung für Betreute und ihre Angehörigen, unabhängig aller Pflegestufen
  • Unterstützung bei unterschiedlichen Anträgen
  • verschiedene Selbsthilfegruppen z.B. Diabetiker und Rheumatiker
  • Vermittlung von Patientenhilfsmitteln
  • Vermittlung von Fußpflege und Friseur

Des Weiteren führt unser qualifiziertes Fachpersonal u. a. folgende ärztliche Tätigkeiten nach Verordnung durch:

  • Behandlungspflege allgemein bsp. Insulininjektion und Anleitung, Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Versorgung von Patienten mit einem Port
  • Versorgung von Patienten mit Schmerzpumpen
  • Versorgung von Patienten mit parentaler Ernährung (PEG-Sonde)
  • Versorgung nach ambulanten Operationen

Alle Leistungen können in verschiedener Form (mit und ohne Pflegestufe) in Anspruch genommen werden:

  1. Sie haben eine Pflegestufe und erhalten Leistungen des Pflegedienstes als Sachleistung durch die Pflegekasse finanziert. Wird der Betrag durch den Pflegedienst nicht voll ausgeschöpft kann zusätzlich ein Pflegegeld von der Pflegekasse ausgezahlt werden. Dieses kann dann z.B. als Aufwandsentschädigung für die Pflege durch Angehörige eingesetzt werden.
  2. Sie haben eine Pflegestufe und erhalten Leistungen des Pflegedienstes als Sachleistung durch die Pflegekasse finanziert. Der Betrag, der Ihnen als Sachleistung zusteht reicht nicht aus, um den Pflegebedarf zu decken. Dann können Sie die weiteren Leistungen über einen Privatvertrag als Selbstzahler abdecken.
  3. Sie haben keine Pflegestufe benötigen trotzdem Unterstützung durch den Pflegedienst. Diese Leistungen können Sie über einen Privatvertrag vereinbaren und selbst finanzieren. Sollten Ihnen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, können Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden.

Interner LinkKontaktformular